Ihm war also bewusst, dass er mit mehreren Personen in verschiedenen Hierarchiestufen zusammenwirkte und sie gemeinsam das Ziel verfolgten und umsetzten, eine Vielzahl von Delikten zu begehen. Dem Beschuldigten waren die Problematik und Gefährlichkeit des Betäubungsmittelhandels und damit der Illegalität seiner Tätigkeit durchaus bewusst, gab er nämlich selbst an, dass er um die Gefährlichkeit von Drogen Bescheid wisse und diese von den Abnehmern auch weiterverbreitet werden könnten. Innerhalb besagter Organisation war der Beschuldigte auf einer der untersten Hierarchiestufen angesiedelt. Er erhielt für seine Tätigkeit einen Fixlohn sowie Kost und Logis und die Auslagen erstattet.