port dorthin organisiert. In der Schweiz wurde der Beschuldigte sodann von N.________ eingearbeitet, der ihm die Tätigkeit erklärte und ihn zu Übergaben mitnahm bzw. zu solchen begleitete. Während seiner Tätigkeit stand der Beschuldigte in engem Kontakt mit «P.________» und «O.________», von denen er die Anweisungen erhielt, an wen er welche Mengen zu welchem Preis auszuliefern hatte. Die auszuliefernden Betäubungsmittel entnahm der Beschuldigte dem Lager in der Wohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft), das gemäss seinen Angaben während seines Tätigkeitszeitraums einmal durch ihm unbekannte Personen aufgefüllt wurde.