Unter Berücksichtigung des Verkaufspreises von CHF 30.00 pro Gramm Heroingemisch und CHF 80.00 pro Gramm Kokaingemisch kann somit ein Umsatz von total CHF 244'950.00 angenommen werden (CHF 33'270.00 [1’109 Gramm Heroingemisch x CHF 30.00] + CHF 211'680.00 [2’646 Gramm Kokaingemisch x CHF 80.00]). Angesichts des Umstands, dass die Betäubungsmittel in gestreckter Form verkauft wurden, kann davon ausgegangen werden, dass auch der Gewinn einen massgeblichen Prozentsatz des Umsatzes ausmachte und jedenfalls CHF 10'000.00 überstieg. 9.4.7. Rolle des Beschuldigten Erwägungen der Vorinstanz: