548], bei M.________ für 77 Gramm Heroin mit 16,5 % Heroinhydrochlorid und für 66 Gramm Kokain mit fast 100 % Kokainbase [pag. 206 und pag. 548]). Da dies insgesamt zu höheren reinen Mengen Heroin und Kokain führen würde, als die Vorinstanz in ihrem Dispositiv festgehalten hat, wird vorliegend auf eine differenzierte Berechnung verzichtet.