Basierend auf dem durchschnittlichen Reinheitsgehalt gemäss SGMR-Statistik 2022 von 24,9 % Heroinhydrochlorid und 75 % Kokainbase ergibt dies 276,14 Gramm reines Heroin und 1'984,5 Gramm reines Kokain, die der Beschuldigte im angeklagten Zeitraum vom 20. März bis 22. Mai 2022 gegen Entgelt an diverse Abnehmer auslieferte. Auch hier hätte für L.________ und M.________ mit den tatsächlich festgestellten Reinheitsgraden gerechnet werden müssen (d.h. bei L.________ für 81 Gramm Heroin mit 56 % Heroinhydrochlorid und für 45 Gramm Kokain mit 63 % Kokainbase [pag. 206, für den Umrechnungsfaktor von 1,1 s. pag. 548], bei M.