__ müsste eigentlich bei drei der 172 Lieferungen mit 27 Gramm Heroin gerechnet werden (Ziff. 1.1.2 der Anklageschrift), doch kann die Kammer aufgrund des Verschlechterungsgebots nicht zu Lasten des Beschuldigten von der Vorinstanz im Dispositiv festgehaltenen Menge von 1'109 Gramm Heroingemisch abweichen. Basierend auf dem durchschnittlichen Reinheitsgehalt gemäss SGMR-Statistik 2022 von 24,9 % Heroinhydrochlorid und 75 % Kokainbase ergibt dies 276,14 Gramm reines Heroin und 1'984,5 Gramm reines Kokain, die der Beschuldigte im angeklagten Zeitraum vom 20. März bis 22. Mai 2022 gegen Entgelt an diverse Abnehmer auslieferte.