22 9.4.6. Gesamtmenge an gelieferten Betäubungsmitteln sowie Umsatz Insgesamt lässt sich aufgrund der erstellten 194 Lieferungen (s. dazu E. 9.5.), wovon bei 172 Lieferungen jeweils 15 Gramm Kokain und 6 Gramm Heroin und bei 22 Lieferungen 3,5 Gramm Heroin- und 3 Gramm Kokaingemisch (Ziff. 1.1.8 der Anklageschrift) angenommen werden, eine Gesamtmenge von 1’109 Gramm Heroinund 2’646 Gramm Kokaingemisch errechnen. Für L.________ müsste eigentlich bei drei der 172 Lieferungen mit 27 Gramm Heroin gerechnet werden (Ziff.