Für den angeklagten Verkaufspreis des Kokains und Heroins stellte die Anklage (mutmasslich) auf die Angaben von M.________ in der polizeilichen Einvernahme vom 05.05.2022 ab, wonach er beim «Albaner» 5 Gramm Heroin für CHF 150.00 und ein Gramm Kokain für CHF 80.00 gekauft habe (pag. 446, Ziff. 3.). Daraus lassen sich pro Gramm Heroin ein Preis von CHF 30.00 und pro Gramm Kokain von CHF 80.00 errechnen. L.________ gab in der polizeilichen Einvernahme vom 25.03.2022 an, dass er 27 Gramm Heroin für CHF 1'600.00 gekauft habe (pag. 651, Z. 125 ff.). Daraus würde sich ein Preis von CHF 59.25 pro Gramm Heroin ergeben. Die Angabe von M._____