die übrigen Betäubungsmittellieferungen wurden keine Sicherstellungen gemacht, womit keine Analysen vorliegen. Das Gericht stellt vorliegend für die Wirkstoffgehalte des gelieferten Kokain- und Heroingemischs auf die Durchschnittswerte der Betäubungsmittelstatistik der SGRM betreffend Kokain und Heroin für das Jahr 2022 und die jeweilige Menge ab. Mithin ist angesichts der gehandelten Mengen von einem mittleren Wirkstoffgehalt von 24.9 % Heroinhydrochlorid und von 75 % Kokainbase auszugehen. Entsprechend den gemäss den Ziffern 1.1.1. bis 1.1.21. erstellen 194 Lieferungen (vgl. nachfolgend Ziff. III./2.2. ff.)