Insgesamt kann damit auf die überzeugenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden, denen sich die Kammer anschliesst. Ferner ist nicht ersichtlich, inwiefern ein Anhalten zum Tanken, zum Benützen der Toilette oder zum Kaufen von Essen weniger lang dauern soll als eine Drogenübergabe, welche auch vom Autofenster aus gemacht werden kann. 9.4.3. Mengen pro Lieferung Erwägungen der Vorinstanz: