Es wurden nur bei denjenigen Fahrten Drogenlieferungen angenommen, bei denen sich der Beschuldigte zuerst während einer gewissen Dauer im Drogendepot an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) aufhielt und dann die aufgezeichneten Adressen anfuhr, wo er sich in der Regel zwischen zwei bis zehn Minuten aufhielt. Bei den Anfahrtsadressen ergibt sich jeweils aus den vorliegenden Beweismitteln, dass an diesen Drogenübergaben vereinbart waren.