16 der Beschuldigte an den angefahrenen Adressen jeweils Kokain und Heroin auslieferte. Dies wird durch die Feststellungen aus den Observationen gestützt, bei denen der Beschuldigte dabei beobachtet wurde, wie er im nahen Umfeld der Adressen, bei denen er nach vorgängigem Aufsuchen der Bunkerwohnung an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) einen Stopp einlegte, sich mit verschiedenen Personen traf, Liegenschaften betrat und Gegenstände austauschte.