Die Anklage nahm bei denjenigen Fahrten, bei denen sich der Beschuldigte zuerst während einer gewissen Dauer, meist um die 15 bis 30 Minuten, im Drogendepot an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) aufhielt und dann die aufgezeichneten Adressen anfuhr, wo er sich in der Regel zwischen zwei bis zehn Minuten aufhielt, Drogenlieferungen an. Aufgrund der GPS-Aufzeichnungen der technischen Standortermittlung in Echtzeit des grauen Personenwagens VW Golf mit der Nummer ___