Zu einzelnen Vorwürfen liegen zusätzlich Aufzeichnungen aus Observationen und vereinzelt Aussagen von Abnehmern und Beschlagnahmungen von an diese abgegebenen Betäubungsmitteln vor. Der massgebliche Sachverhalt lässt sich somit lediglich aufgrund von Indizien nachvollziehen. Die Anklage nahm bei denjenigen Fahrten, bei denen sich der Beschuldigte zuerst während einer gewissen Dauer, meist um die 15 bis 30 Minuten, im Drogendepot an der D.________(Adresse) in C.________(Ortschaft) aufhielt und dann die aufgezeichneten Adressen anfuhr, wo er sich in der Regel zwischen zwei bis zehn Minuten aufhielt, Drogenlieferungen an.