Die Vorwürfe lassen sich – in Übereinstimmung mit der Verteidigung – in mehrere Kategorien einteilen, je nachdem, welche Beweismittel zugrunde liegen. Die Vorwürfe stützen sich hauptsächlich auf Standortaufzeichnungen aus der Überwachung mittels GPS vom 13.04.2022 bis 23.05.2022 des Personenwagens VW Golf mit der Autonummer ________, den der Beschuldigte gemäss Observation im massgeblichen Zeitraum gefahren hat (vgl. pag. 638 ff.).