Auf Vorhalt der einzelnen Lieferfahrten bzw. Vorwürfen gemäss Anklageschrift verweigerte der Beschuldigte seine Aussagen. Auch in der Hauptverhandlung bestätigte er die einzelnen, ihm vorgeworfenen Lieferfahrten nicht und gab stattdessen an, dass er das Auto eine Zeitlang gefahren habe, sich aber nicht mehr daran erinnern könne, wo er gefahren sei und wie viel Drogen er dort verkauft habe. Auf diese Einschränkung, die er in der Hauptverhandlung erstmals vorbrachte, ist indes nicht abzustellen.