Der Beschuldigte gestand direkt ein, dass seine Arbeit in der Schweiz darin bestanden hatte, Kokain und Heroin an mehrere Abnehmer abzuliefern. Er beschreibt sodann auch schlüssig und nachvollziehbar, wie er in diese Aufgabe eingearbeitet worden ist und er diese zunehmend bzw. ab ca. dem 20.03.2022 vollumfänglich selbständig ausführte. Auf Vorhalt der einzelnen Lieferfahrten bzw. Vorwürfen gemäss Anklageschrift verweigerte der Beschuldigte seine Aussagen.