1.1.1- 1.1.21 der Anklageschrift in 21 Deliktsblöcke aufgeteilt (pag. 745 ff.). Der Beschuldigte bestreitet im Wesentlichen drei Punkte, die für alle angeklagten Deliktsblöcke relevant sind: Die Anzahl Lieferfahrten, die übergebene Menge Kokain und Heroin pro Lieferung und die Reinheitsgrade. Damit ist als logische Folge auch die Höhe des anlässlich der Lieferungen angeblich erhaltenen Entgelts bestritten. Im Folgenden wird zuerst auf diese und die weiteren Punkte, die alle Deliktsblöcke betreffen, eingegangen (E. 9.4. unten), wie dies bereits die Vorinstanz gemacht hat (pag. 1170 ff., S. 15 ff. der Urteilsbegründung).