1.1. der Anklageschrift werden dem Beschuldigten qualifizierte Widerhandlungen gegen das BetmG, mengen-, banden- und gewerbsmässig qualifiziert begangen, vorgeworfen. Konkret wird ihm zur Last gelegt, in der Zeit vom 17. März bis 23. Mai 2022 in den Kantonen Bern, Luzern, Aargau, Zug und Solothurn im Wissen um das Vorliegen von Mengen, die geeignet seien, die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr zu bringen, in 202 Lieferungen insgesamt 3'030 Gramm Kokaingemisch (durchschnittlicher Reinheitsgrad: 87,81 %), somit 2'660,64 Gramm reines Kokain und insgesamt 2'304 Gramm Heroingemisch (durchschnittlicher