II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Theoretische Grundlagen 7.1. Grundlagen der Beweiswürdigung Für die theoretischen Grundlagen betreffend die Beweiswürdigung allgemein kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1160 f., S. 4 f. der Urteilsbegründung). Sie sind in Bezug auf das Fehlen direkter Beweise wie folgt zu ergänzen: Dem Sachgericht steht bei der Würdigung der Beweise ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Es hat die Beweise frei nach seiner aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung zu würdigen (Art. 10 Abs. 2 StPO).