 Nach Ablauf der gesetzlichen Frist sei das DNA-Profil und die erkennungsdienstliche Erfassung zu löschen.  Die Einziehung der Mobiltelefone Samsung (Ass.-Nr. 10 Eff) sowie Medion (Ass.-Nr. 2308) sei aufzuheben und die Gegenstände A.________ zurückzugeben.  A.________ sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen und in Ausschaffungshaft zu überführen.  Für die entstandene Überhaft von insgesamt 387 Tagen sei eine Entschädigung von CHF 38'700.00 sowie für jeden weiteren Tag weitere CHF 100.00 durch den Kanton Bern auszurichten  Das Urteil sei den Parteien zu eröffnen.