 Die auf die Vorinstanz entfallenen Verfahrenskosten seien um CHF 2'628.00 zu reduzieren und auf CHF 56'012.30 festzusetzen.  Die für das erstinstanzliche Verfahren anfallende amtliche Entschädigung sei auf CHF 28'385.85 festzusetzen.  Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ für das Berufungsverfahren sei gemäss der eingereichten Honorarnote inkl. Leistungsnachweis zu bestimmen und an die effektiven Verhandlungszeiten anzupassen.  Die amtliche Entschädigung für das Berufungsverfahren sei zur Hälfte dem Kanton Bern aufzuerlegen.