4. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessenen Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. A.________ sei in den vorzeitigen Strafvollzug zurückzuversetzen. 2. Die beschlagnahmten Mobiltelefone Samsung und Medion seien einzuziehen und zu vernichten (Art. 69 StGB) 3. Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO).