4 3. Berufung Gegen dieses Urteil meldete die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, mit Eingabe vom 26. Juli 2024 die Berufung an (pag. 1058). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung vom 16. Dezember 2024 (pag. 1157 ff.) mit Verfügung vom 20. Dezember 2024 (pag. 1245 f.), erklärte die Generalstaatsanwaltschaft mit Eingabe vom 7. Januar 2025 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf die Bemessung der Freiheitsstrafe sowie die Dauer der Landesverweisung (pag.