[…] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 28'085.65. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zu-rückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). III. [unverändert] [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]