1. Zu einer Freiheitsstrafe von 46 Monaten. Die Untersuchungshaft von 99 Tagen wird im Umfang von 99 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 30.08.2022 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 2 3. Zu einer Landesverweisung von 8 Jahren. 4. Zu den Verfahrenskosten, ausmachend CHF 58'640.30.