1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung; nachfolgend: Vorinstanz) erkannte im Urteil vom 17. Juli 2024 Folgendes (pag. 1049 ff., Hervorhebungen im Original, Auslassungen in eckigen Klammern): I. A.________ wird schuldig erklärt: 1. Der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz,