BSG 161.12]) und dem unterliegenden Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. 14. Entschädigung Bei diesem Ausgang des Verfahrens steht dem Beschuldigten keine Entschädigung zu (Art. 429 Abs. 1 StPO e contrario). 13 V. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Der Beweisantrag des Beschuldigten wird gutgeheissen und die Fotografie eines John Deere Gator 855D XUV zu den Akten erkannt. II. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 7. Oktober 2024 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als