12 schuldigten aus. Die früheren Verurteilungen zeigen angesichts der Erledigung durch die Staatsanwaltschaft nämlich auf, dass der Beschuldigte bereits zuvor Strafen akzeptierte, ihn aber die auch damalige Einsicht nicht von der Begehung weiterer Straftaten abhielt. Nicht zu beanstanden ist demgegenüber die persönliche Situation des Beschuldigten. Der Kammer liegen keine Angaben vor, welche sich bei der Beurteilung der Legalprognose negativ auswirken würden.