Schliesslich kann dem Anzeigerapport vom 24. Juli 2023 entnommen werden, dass der die Verkehrskontrolle durchführende Polizist beim Beschuldigten Mundalkoholgeruch wahrgenommen hatte (pag. 2), womit der Atemalkoholtest auf Platz auch ohne seine Angabe, er habe zwei Biere getrunken, durchgeführt worden wäre. Dem Beschuldigten dürfte im Übrigen bewusst gewesen sein, dass sein Alkoholkonsum durch die Polizei auch ohne etwaige Angaben seinerseits wahrgenommen werden konnte, ein vollständiges Leugnen war daher von vornherein obsolet.