Einen Geständnisrabatt erachtet die Kammer demgegenüber und entgegen der Vorinstanz als nicht angezeigt. Schliesslich kann dem Anzeigerapport vom 24. Juli 2023 entnommen werden, dass der die Verkehrskontrolle durchführende Polizist beim Beschuldigten Mundalkoholgeruch wahrgenommen hatte (pag. 2), womit der Atemalkoholtest auf Platz auch ohne seine Angabe, er habe zwei Biere getrunken, durchgeführt worden wäre.