vom 2. April 2013 ausgefällten bedingten Strafe verzichtet wurde. Weiter wurde er am 24. November 2015 durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland erneut wegen Führens eines Motorfahrzeuges trotz Verweigerung, Entzugs oder Aberkennung des Ausweises i.S. des Strassenverkehrsgesetzes verur-