116 ff.) wurde der Beschuldigte am 2. April 2013 durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland wegen Tierquälerei i.S. des Tierschutzgesetzes und der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 100.00 und einer Busse von CHF 400.00 verurteilt. Am 26. Januar 2015 wurde er durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wegen Führens eines Motorfahrzeuges trotz Verweigerung, Entzugs oder Aberkennung des Ausweises i.S. des Strassenverkehrsgesetzes zu einer unbedingten Geldstrafe von 18 Tagessätzen zu CHF 100.00 verurteilt, wobei auf den Widerruf der mit Urteil