3 II. Herr A.________ sei zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend total CHF 4'000.00 zu verurteilen, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufzuschieben sei unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren. III. Herrn A.________ sei vom Kanton Bern eine angemessene Entschädigung im Umfang der Verteidigungskosten gemäss nachzureichender Honorarnote für das Berufungsverfahren auszurichten. IV. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen.