__ einen idealen Verlauf, wonach der Berufungsführer nach sechs bis zwölf Monaten in einer forensisch-psychiatrischen Klinik in ein betreutes Wohnen übertreten könnte. Wenn alles gut laufe, könne nach einem weiteren Jahr eine bedingte Entlassung diskutiert werden. Dies sei aber sehr sportlich. Es wäre ein deutlicher Erfolg, wenn er nach zwei Jahren entlassen werden könnte. Dafür müsste er aber deutlich weiter sein als heute. Das sei von vielen Faktoren abhängig. Der Behandlungsplatz müsse vorhanden sein. Klinik, Vollzugsbehörde und der Berufungsführer müssten vorwärts machen (Akten SK 24 504, pag. 321 Z. 36 ff.).