Schliesslich ist der 3. Strafkammer bekannt, dass sich Betroffene durch eine stationäre Massnahme objektifiziert fühlen können. Dieser Wahrnehmung ist diejenige der Opfer gegenüberzustellen, welche sich gleichermassen ihrer Subjektqualität und damit ihrer Menschenwürde beraubt fühlen können. Eine stationäre Massnahme ist für höchstens fünf Jahre auszusprechen (Art. 59 Abs. 4 StGB). Im mündlichen Ergänzungsgutachten skizzierte Dr. med. D.________ einen idealen Verlauf, wonach der Berufungsführer nach sechs bis zwölf Monaten in einer forensisch-psychiatrischen Klinik in ein betreutes Wohnen übertreten könnte.