Die Rückfallgefahr für gleichartige Delikte ist hoch, auch schwerere Delikte können nicht ausgeschlossen werden. Daran vermag das aktuelle Setting nichts zu ändern, eine nachhaltige Verbesserung der Legalprognose ist dadurch nicht zu erreichen. Auch die vom Berufungsführer beantragten Weisungen würden für sich keine wesentliche Verbesserung der Legalprognose bedeuten. Mit dem Gutachter sind Gefährdungswahrscheinlichkeit und - intensität, die vom Berufungsführer für die öffentliche Sicherheit ausgehen, als deutlich erhöht zu bewerten (Akten SK 24 504, pag. 314 Z. 1 ff.).