Der Therapieverlaufsbericht nennt etwa die Koordination aller an der Behandlung Beteiligten, den Aufbau einer sinnvollen Tagesstruktur sowie der Sicherung der Wohnstruktur, was alles im ambulanten Setting nicht möglich sei (Akten BVD, pag. 335). Das Ziel der Massnahme kann entsprechend nur erreicht werden, wenn die Möglichkeit für eine Zwangsmedikation und weitere Massnahmen besteht, welche einzig eine stationäre Massnahme bieten kann. Hinsichtlich der Notwendigkeit einer Massnahme steht zumeist die Frage nach dem mildesten Mittel im Vordergrund.