Weiter wurde der Berufungsführer mit Strafbefehlen vom 25. Januar 2024 und 15. August 2024 weiterer Übertretungen, Vergehen und Verbrechen schuldig gesprochen. Ebenfalls zu bejahen ist der Zusammenhang zwischen der schweren psychischen Störung und den Straftaten, dieser ist offensichtlich und unbestritten. Hierfür kann einerseits auf E. IV.8.2 der Begründung des Urteils des Regionalgerichts vom 19. Januar 2021 verwiesen werden (Akten BVD, pag. 222 recto), andererseits auf das mündliche Ergänzungsgutachten (Akten SK 24 504, pag. 313 Z. 16 ff.). Weiter wird ein Sachverständigengutachten vorausgesetzt.