Die genügende Anlasstat kann ohne Weiteres bejaht werden. Mit Urteil vom 19. Januar 2021 sprach das Regionalgericht Oberland den Berufungsführer diverser Übertretungen, Vergehen und Verbrechen schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, deren Vollzug zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben wurde. Dieses Urteil erwuchs in den hier interessierenden Teilen in Rechtskraft. Da er das Rechtsmittel in anderen Punkten ergriffen hatte, hätte er sich um eine Rechtskraftbescheinigung des Urteils in diesen Punkten bemühen können.