Ob eine ambulante oder stationäre Massnahme anzuordnen ist, wird weiter unten zu erörtern sein. An dieser Stelle ist vorerst zusammenfassend festzuhalten, dass eine langfristige Verbesserung der Legalprognose nur aufgrund einer Massnahme möglich ist, weshalb eine solche dem Strafvollzug vorzuziehen ist. 16.3 Die gesetzlichen Voraussetzungen für stationäre und ambulante Massnahmen sind im Wesentlichen dieselben. Im Folgenden ist deren Vorliegen zu prüfen, bevor eine Prüfung der Verhältnismässigkeit vorgenommen wird. Es blieb unbestritten, dass die Diagnosen des Berufungsführers eine schwere psychische Störung im Rechtssinn darstellen.