27 ben mehreren Sachbeschädigungen anlässlich von Fürsorgerischen Unterbringungen lässt sich dem Gutachten weiter entnehmen, dass der Berufungsführer 2019 bei einem Streit in einem Restaurant einen Böller gezündet haben soll (Akten BVD, pag. 141 recto und 142 verso). Nach diesem Vorfall sei erneut eine Fürsorgerische Unterbringung verfügt worden.