335). Das Rückfallrisiko manifestierte sich in den Straftaten vom 15. Oktober 2023 und 2. Januar 2024, wobei insbesondere letztere das vorhandene Gewaltpotenzial andeutet. Die Tat kam zumindest für den Berufungsführer nicht aus dem Nichts, schilderte er doch bereits am 20. Februar 2023 gegenüber Dr. H.________, dass seine T.________ (Nationalität) Nachbarn giftige Luft in seine Wohnung leiteten (Akten BVD, pag. 333). Dieser Vorfall zeigt, wie wichtig eine engmaschige Betreuung des Berufungsführers ist und wie fragil die Situation war und ist. Den Akten lässt sich zudem entnehmen, dass der Berufungsführer auf eine Reihe von gewalttätigen Vorfällen zurückblicken muss: