67 f.). Auch im Therapieverlaufsbericht vom 17. August 2023 wird festgehalten, dass das Rückfallrisiko nur durch eine adäquate Behandlung der psychotischen Störung sowie der schweren Abhängigkeitsstörung – mit Koordination und Abstimmung zwischen allen an der Behandlung Beteiligten, einschliesslich weiterer Therapeuten durch einen Case-Manager, den Aufbau einer sinnvollen Tagesstruktur und die Sicherung der Wohnsituation – erreicht werden könne, was gegenwärtig im ambulanten Setting nicht erreicht werden könne (Akten BVD, pag. 335).