314 Z. 1 ff.). Dies deckt sich mit der Feststellung im K.________-Gutachten vom 15. Februar 2024, wonach infolge einer deutlichen Zustandsverschlechterung eine grosse Fremdgefährdung und ein hohes Gewaltpotenzial vom Berufungsführer ausgehe (elektronisches KESB- Dossier, pag. 67 f.).