317 Z. 11 ff.). Nachdem die ambulante Therapie mit Verfügung vom 17. November 2023 (Akten BVD, pag. 356 ff.) infolge mangelnder Einsicht, Transparenz und Kooperation aufgehoben werden musste, zeigt sich der Berufungsführer nun therapiewillig, mindestens für eine ambulante Massnahme. Eine stationäre Massnahme lehnt er ab, da er weiter nach seinen Regeln spielen will. Bereits früher wollte der Berufungsführer keine antipsychotische Medikation einnehmen, was sich etwa dem Therapieverlaufsbericht vom 17. August 2023 entnehmen lässt (Akten BVD, pag. 335). Anlässlich der Berufungsverhandlung äusserte er sich ebenfalls ablehnend (Akten SK 24 504, pag. 320 Z. 1 ff.).