Sie sei der Ansicht, dass es diesen klinischen Rahmen brauche. Der Berufungsführer habe gesagt, dass er die Medikamente bereits probiert habe. Ihr fehle der Glaube, dass er sich freiwillig auf den mehrmonatigen Prozess der Medikamenteneinstellung und der Deliktsbearbeitung einlasse (Akten SK 24 504, pag. 328).