Die Schätzung über zwei Jahre von Dr. D.________ betreffe einen idealen Verlauf (Akten SK 24 504, pag. 325 f.). 15.3 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Staatsanwältin erklärte anlässlich der Berufungsverhandlung, dass der Berufungsführer mehrere Chancen erhalten und diese aufgrund seiner Krankheit nicht habe nutzen können. Durch eine weitere ambulante Massnahme könne der Teufelskreis nicht durchbrochen werden. Sie sehe keinen Grund, der Einschätzung von I.________ von der E.________, einer Fachperson, zu misstrauen, auch wenn die Mutter des Berufungsführers etwas anderes gesagt habe.