Heute sei man kaum weiter als 2021. Die Voraussetzungen für eine stationäre Massnahme seien gegeben. Wenn man die beiden Gutachten und die Aussagen des Gutachters zusammen betrachte, läge ein aktuelles Gutachten vor. Die stationäre Massnahme sei geeignet zur Erreichung des Ziels sowie erforderlich, weil ein Verstoss gegen eine 63er-Massnahme nicht geahndet werden könne. Es müsse ein Antrag ans Gericht gestellt werden, dann sei man aber gleich weit wie heute. Die Befristung auf drei Jahre rühre daher, dass es sich dabei etwa um einen normalen Verlauf handle. Die Schätzung über zwei Jahre von Dr. D.___