15. Vorbringen im oberinstanzlichen Verfahren 15.1 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung begründet ihre Berufungserklärung damit, dass sich die Urteilsbegründung wesentlich auf das Gutachten vom 15. Februar 2024 stütze, welches sich jedoch nicht spezifisch auf die in strafrechtlicher Hinsicht relevanten Fragen beziehe und auch den seither erfolgten Entwicklungen nicht Rechnung trage. Der Strafvollzug würde die bisherigen Fortschritte gefährden. Aufgrund dieser Fortschritte sei eine ambulante Massnahme im Rahmen einer strukturierten Wohnform zu prüfen.